Allg. Vergabebedingungen „Allergiker-freundlich“

Allgemeine Vergabebedingungen für das Produktsiegel

„Allergiker-freundlich“

Das IUG-Produktsiegel „Allergiker-freundlich“:

Das Institut für Umwelt und Gesundheit – IUG zeichnet Produkte aus, die spezielle für den Allergiker günstige Produkteigenschaften bzw. Ausstattungsmerkmale (Features) haben, mit dem Produktsiegel „Allergiker-freundlich“. Dabei kann der Nachweis, dass ein Allergen in einem Stoffgemisch vermindert bzw. nicht zur Exposition gelassen wird, schon für eine Zertifizierung ausreichen.

Vergabegrundlagen:

Die IUG-Zertifizierung „Allergiker-freundlich“ kann bei Vorhandensein besonderer für den Allergiker günstiger Produktmerkmale und Vorliegen entsprechender Nachweise auch ohne eingehende Produkt- sowie Materialprüfungen ausgesprochen werden. In diesem Fall wird im Produktsiegel deutlich sichtbar vermerkt, dass die Produktempfehlung des IUG nicht auf eigenen Prüfungen basiert.

Die IUG-Empfehlung Allergiker-freundliches Produkt weist Verbraucher auf bestimmte, insbesondere für den Allergiker vorteilhafte Eigenschaften von Produkten hin (wie z.B. spezieller Abluftfilter bei Staubsaugern etc.). Herstellern wird mit dem Siegel die Möglichkeit geboten, auch Produkte, für die üblicherweise keine standardisierten Material- bzw. Emis­sionsuntersuchungen durchgeführt werden, für den interessierten Verbraucher werbewirksam zu kennzeichnen.

Zerfiziertes Beispiel-Produkt:

Nach Sichtung, Prüfung und Bewertung der dem IUG zur Verfügung gestellten Produkt­unterlagen wird dem:

Bodenstaubsauger Muster XXXXX

der

Max Mustermann

Mustermann GmbH&Co KG

MaximilianStr. x

YYYYY Stadt

das IUG-Siegel Allergiker-freundliches Produkt verliehen. Die IUG-Empfehlung „Allergiker-freundliches Produkt“ wird aufgrund der speziellen Filterkette des Bodenstaubsaugers „Muster XXXXX“ (Allergo Filter – MicroPor-Qualität HEPA 10, Micro-Hauptfilter, HEPA-Filter H 11/H12 mit Aktiv-Geruchsfilter und Micro-Abluftfilter) und des damit verbundenen „ausgezeichneten“ Staubrückhaltevermögens (Zerifikat SLG Stadt) ausgesprochen.

Laufzeit und Kosten:

Das IUG-Produktsiegel „Allergiker-freundlich“ wird gegen eine Schutzgebühr von 700,- bis 900,- EURO (pro Produkt und Jahr je nach Prüfungsaufwand) für die Dauer von einem Jahr verliehen und darf für produktbezogene Werbezwecke verwendet werden. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 300,- EURO (pro Produkt) kann das Produktsiegel auch für die produktbezogene Werbung durch Dritte verwendet werden, ohne dass hierzu jedes mal die schriftliche Freigabe des Siegelvergebers (IUG) eingeholt werden muss.

Rechte des IUG-Siegelkunden:

Nach erfolgreicher Zertifizierung und Zahlung der Schutzgebühr ist der Kunde (Siegelnehmer) berechtigt, das IUG-Gütesiegel „Allergiker-freundlich“ für produktbezogene Werbezwecke (z.B. auf der Produktverpackung, im Werbeprospekt, im Firmenkatalog, auf Plakaten, bei der Internet-Werbung etc.) zu verwenden. Das IUG verleiht dem Kunden hierfür ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Verwendung des Logos.

Der Kunde wird ab Siegelerteilung in eine einsehbare Liste von IUG-zertifizierten Produkten geführt. Der Kunde willigt in die Veröffentlichung des Produkt- und Firmennamens sowie dem Datum der Siegelerteilung ein.

Pflichten des Siegelkunden:

Das IUG-Siegel/-Logo „Allergiker-freundlich“ darf nur in der zur Verfügung gestellten Form- und Farbgestaltung sowie ausschließlich produktbezogen, d.h. für die Bewerbung des durch das IUG zertifizierten Produktes verwendete werden. Änderungen des Verwendungszweckes sowie Änderungen am Siegel sind nur in Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des IUG gestattet.

Beantragt der Kunde vor Ablauf von einem Jahr die Verlängerung des Rechtes zum Führen des IUG-Siegels nicht, so hat er die weitere Verwendung mit Ablauf von einem Jahr nach Siegelvergabe einzustellen.

Missbräuchliche Verwendung des Siegels:

Missbraucht der Kunde das IUG-Siegel, etwa zur Bewerbung anderer nicht durch das IUG zertifizierter Produkte, so ist das IUG berechtigt, das weitere Führen des Siegels zu unter­sagen. Eine Erstattung der Schutzgebühr erfolgt im Falle des Widerrufes nicht. Nach Eingang des Widerrufs zur Siegelführung hat der Kunde jede weitere Verwendung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die zur Verfügung gestellten Siegelunterlagen zu vernichten.

In diesem Fall würde von dem IUG eine Mahngebühr in Höhe von EUR 300,- in Rechnung gestellt.

Einverständniserklärung:

Durch Zahlung der Schutzgebühr erklärt sich der Kunde mit den Vergabebedingungen einver­standen und erhält dann unverzüglich das Produktsiegel auf Datenträger zur vereinbarten Nutzung.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Fulda.

Hiermit werden der Erhalt sowie die Kenntnisnahme der oben aufgeführten Vergabebedingungen für das IUG-Produktsiegel „Allergiker-freundlich“ bzw. „Allergiker-freundliches Produkt“ bestätigt:

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(Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Kunden)