Vergabebedingungen „Allergiker-geeignet“

INSTITUT FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT – IUG
Am Zillbach 27, 36100 Petersberg, Tel. +49 661 603242; E-mail: UMWELTBERATUNG.Fulda @ T-Online.de
Vergabebedingungen Produktsiegel „Allergiker-geeignet“ (IUG 09/2006)
Allgemeine Vergabebedingungen für das IUG-Produktsiegel
„Allergiker-geeignet“

Das IUG-Produktsiegel „Allergiker-geeignet“:
Das INSTITUT FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT – IUG zeichnet nach eingehender Prüfung Produkte, die den für Allergiker geforderten Richt- und Orientierungswerten genügen, mit dem Gütesiegel „Allergiker-geeignet“ aus.
Der jeweilige Prüfumfang ist vom zu prüfenden Produkt abhängig und ist in den IUG-Prüf-bestimmungen bzw, den Grundsätzen des gemeinnützigen Allergie-Vereins in Europa e.V. (AVE) geregelt. Die Prüfbestimmungen können entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem technischen Fortschritt angepasst und geändert werden.
Hierzu können auch externe Gutachten, Untersuchungen sowie Sicherheitsdatenblätter (SDB) nach REACH (2006) herangezogen werden.
Rechte des IUG-Siegelkunden:
Nach erfolgreicher Zertifizierung und Zahlung einer Schutzgebühr ist der Siegelnehmer (Kunde) berechtigt das IUG-Produktsiegel „Allergiker-geeignet“ für produktbezogene Werbezwecke (z.B. auf der Produktverpackung, im Werbeprospekt, im Firmenkatalog, auf Plakaten, bei der Internet-Bewerbung etc.) zu verwenden. Das IUG verleiht dem Kunden hierfür ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Verwendung des Logos.
Der Kunde wird ab Siegelerteilung in einer Liste von IUG-zertifizierten Produkten geführt. Der Kunde willigt in die Veröffentlichung des Produkt- und Firmennamens sowie dem Datum der Siegelerteilung ein.
Pflichten des Siegelkunden:
Das IUG-Siegel/-Logo „Allergiker-geeignet“ darf nur in der zur Verfügung gestellten Form- und Farbgestaltung sowie ausschließlich produktbezogen, d.h. für die Bewerbung des durch das IUG zertifizierten Produktes verwendet werden.
Änderungen des Verwendungszweckes sowie Änderungen am Siegel sind nur in Absprache
und mit schriftlicher Genehmigung des IUG gestattet.
Beantragt der Kunde vor Ablauf von einem Jahr die Verlängerung des Rechtes zum Führen
des IUG-Siegels nicht, so hat er die weitere Verwendung mit Ablauf von einem Jahr nach
Siegelvergabe einzustellen.
Missbräuchliche Verwendung des Siegels:
Missbraucht der Kunde das IUG-Siegel, etwa zur Bewerbung anderer nicht durch das IUG
zertifizierter Produkte, so ist das IUG berechtigt, das weitere Führen des Siegels zu untersagen.
Eine Rückerstattung der Schutzgebühr erfolgt im Falle des Widerrufes nicht. Nach
Eingang des Widerrufs zur Siegelführung hat der Kunde jede weitere Verwendung mit
sofortiger Wirkung zu unterlassen und die zur Verfügung gestellten Siegelunterlagen zu
vernichten.
Das IUG behält sich in diesem Fall eines Missbrauchs vor, die Mahngebühr von 300, € zu
erheben.
Einverständniserklärung:
Durch Zahlung der Schutzgebühr erklärt sich der Kunde mit den Vergabebedingungen einverstanden
und erhält dann unverzüglich das Produktsiegel auf Datenträger zur vereinbarten
Nutzung.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Fulda.
Hiermit werden der Erhalt sowie die Kenntnisnahme der oben aufgeführten
Vergabebedingungen für das IUG-Produktsiegel „Allergiker-geeignet“ bestätigt:
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(Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Kunden)